Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Gesellschaft Maritimo nekretnine d.o.o. als Immobilienvermittler und dem Auftraggeber — der natürlichen oder juristischen Person, die mit dem Vermittler einen Vermittlungsvertrag schließt.
Gültig ab: 1. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrags. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrags bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollumfänglich anzuerkennen.
Die verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
Für alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vermittlungsvertrag nicht geregelt ist, gelten die Bestimmungen des kroatischen Gesetzes über die Immobilienvermittlung sowie des Gesetzes über Schuldverhältnisse.
Maritimo nekretnine d.o.o. za poslovanje nekretninama
Obala kralja Petra Krešimira IV 12, 21000 Split, Kroatien
OIB (Steuernummer): 81046273953
Registernummer des Vermittlers: 214/2021
Kontakt: [email protected]
Mit dem Vermittlungsvertrag verpflichtet sich der Vermittler, einen Dritten zu suchen und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, um über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts über die Übertragung oder Begründung von Rechten an einer Immobilie zu verhandeln, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm bei Abschluss dieses Geschäfts eine Vermittlungsprovision zu zahlen.
Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich und befristet geschlossen. Ist keine Laufzeit ausdrücklich vereinbart, gilt er als auf 12 Monate geschlossen und kann einvernehmlich verlängert werden.
Der Vermittlungsvertrag verpflichtet den Auftraggeber weder zur Aufnahme von Verhandlungen noch zum Abschluss des vermittelten Geschäfts; eine Bestimmung, die den Auftraggeber hierzu verpflichten würde, ist nichtig.
Der Vermittler verpflichtet sich:
Der Vermittler haftet weder für die Erfüllung der Pflichten aus dem vermittelten Geschäft noch für verborgene Mängel der Immobilie, die ihm weder bekannt waren noch bekannt sein mussten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Der Auftraggeber haftet für Schäden, wenn er arglistig gehandelt oder für das Geschäft wesentliche Angaben verschwiegen oder unrichtig gemacht hat.
Der Anspruch des Vermittlers auf die Provision entsteht mit dem Abschluss des vermittelten Geschäfts bzw. mit der Unterzeichnung eines Vorvertrags, mit dem sich die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrags verpflichtet haben, sofern der Vermittlungsvertrag nichts anderes vorsieht.
Die Höhe der Provision wird im Vermittlungsvertrag innerhalb der in der Preisliste festgelegten Beträge vereinbart; die Preisliste ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Provision für die Vermittlung bei Kauf und Verkauf beträgt bis zu 3 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000,00 EUR je Auftraggeber.
Die Provision ist gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Vertrags oder Vorvertrags zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vermittler hat auch dann Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft mit einer Person geschlossen wird, die er dem Auftraggeber vermittelt hat, und der Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsvertrags erfolgt.
Ein Anspruch auf Erstattung der während der Vermittlung entstandenen Kosten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Mit einem Alleinvermittlungsvertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, für das vermittelte Geschäft keinen anderen Vermittler zu beauftragen. Dieser Vertrag bedarf der Schriftform, und der Vermittler muss den Auftraggeber ausdrücklich auf die Bedeutung und die rechtlichen Folgen dieser Bestimmung hinweisen.
Schließt der Auftraggeber während der Laufzeit eines Alleinvermittlungsvertrags das Geschäft über einen anderen Vermittler ab, ist er verpflichtet, dem Vermittler die vereinbarte Provision zu zahlen und ihm die während der Vermittlung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
Der Vermittlungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, durch Erfüllung, durch Vereinbarung der Parteien oder durch Kündigung.
Jede Partei kann den Vermittlungsvertrag vor Ablauf der Laufzeit kündigen, sofern die Kündigung nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Die Kündigung erfolgt schriftlich und bedarf keiner Begründung.
Der Auftraggeber hat dem Vermittler die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten, sofern ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftraggeber sie trägt.
Der Vermittler verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers in dem für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags erforderlichen Umfang und im Einklang mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Einzelheiten zu den Verarbeitungszwecken, den Rechtsgrundlagen, den Speicherfristen und den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung dargestellt.
Der Auftraggeber kann eine schriftliche Beschwerde über die Qualität der Leistung an die Anschrift des Sitzes des Vermittlers oder per E-Mail an [email protected] richten. Der Vermittler antwortet spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang schriftlich.
Etwaige Streitigkeiten werden die Parteien einvernehmlich beizulegen suchen. Ist eine Einigung nicht möglich, wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Split vereinbart.
Der Vermittler behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste zu ändern. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung; auf vor einer Änderung geschlossene Verträge finden die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Bedingungen Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Juli 2026.