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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Gesellschaft Maritimo nekretnine d.o.o. als Immobilienvermittler und dem Auftraggeber — der natürlichen oder juristischen Person, die mit dem Vermittler einen Vermittlungsvertrag schließt.

Gültig ab: 1. Juli 2026

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrags. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrags bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollumfänglich anzuerkennen.

Die verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

  • Vermittler — Maritimo nekretnine d.o.o. za poslovanje nekretninama.
  • Auftraggeber — die natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermittler einen Vermittlungsvertrag schließt (Verkäufer, Käufer, Vermieter, Mieter, Verpächter, Pächter oder eine andere Person, die eine Immobilie sucht).
  • Dritter — die Person, die der Vermittler zum Zweck des Geschäftsabschlusses mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen sucht.
  • Vermittlung — die Handlungen des Vermittlers, die darauf gerichtet sind, den Auftraggeber und einen Dritten zusammenzuführen sowie Verhandlungen und den Abschluss eines Rechtsgeschäfts über eine Immobilie vorzubereiten.

Für alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vermittlungsvertrag nicht geregelt ist, gelten die Bestimmungen des kroatischen Gesetzes über die Immobilienvermittlung sowie des Gesetzes über Schuldverhältnisse.

2. Angaben zum Vermittler

Maritimo nekretnine d.o.o. za poslovanje nekretninama

Obala kralja Petra Krešimira IV 12, 21000 Split, Kroatien

OIB (Steuernummer): 81046273953

Registernummer des Vermittlers: 214/2021

Kontakt: [email protected]

3. Der Vermittlungsvertrag

Mit dem Vermittlungsvertrag verpflichtet sich der Vermittler, einen Dritten zu suchen und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, um über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts über die Übertragung oder Begründung von Rechten an einer Immobilie zu verhandeln, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm bei Abschluss dieses Geschäfts eine Vermittlungsprovision zu zahlen.

Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich und befristet geschlossen. Ist keine Laufzeit ausdrücklich vereinbart, gilt er als auf 12 Monate geschlossen und kann einvernehmlich verlängert werden.

Der Vermittlungsvertrag verpflichtet den Auftraggeber weder zur Aufnahme von Verhandlungen noch zum Abschluss des vermittelten Geschäfts; eine Bestimmung, die den Auftraggeber hierzu verpflichten würde, ist nichtig.

4. Pflichten des Vermittlers

Der Vermittler verpflichtet sich:

  • eine Person zum Abschluss des vermittelten Geschäfts zu suchen und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen;
  • den Auftraggeber über den durchschnittlichen Marktpreis einer vergleichbaren Immobilie sowie über Vorzüge und Nachteile der betreffenden Immobilie zu informieren;
  • Einsicht in die Urkunden zu nehmen, die das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an der Immobilie belegen, und den Auftraggeber auf offensichtliche Mängel sowie auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit eingetragenen Rechten Dritter, Lasten, Verfügungsbeschränkungen und sonstigen Rechten hinzuweisen, die das Geschäft beeinflussen könnten;
  • die erforderlichen Handlungen zur Präsentation der Immobilie am Markt vorzunehmen, sie in geeigneter Weise zu bewerben und alle weiteren im Vermittlungsvertrag vereinbarten Handlungen auszuführen;
  • Besichtigungen der Immobilie zu ermöglichen und an den auf den Geschäftsabschluss gerichteten Verhandlungen teilzunehmen;
  • die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu schützen und auf dessen schriftliche Weisung Angaben zur Immobilie oder zum vermittelten Geschäft als Geschäftsgeheimnis zu wahren;
  • den Auftraggeber über alle für das beabsichtigte Geschäft wesentlichen Umstände zu unterrichten, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen;
  • bei Grundstücken die Zweckbestimmung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Vorschriften zu prüfen.

Der Vermittler haftet weder für die Erfüllung der Pflichten aus dem vermittelten Geschäft noch für verborgene Mängel der Immobilie, die ihm weder bekannt waren noch bekannt sein mussten.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • den Vermittler über alle für die Vermittlung wesentlichen Umstände zu unterrichten und ihm beweiskräftige Urkunden über das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an der Immobilie vorzulegen;
  • den Vermittler auf alle eingetragenen und nicht eingetragenen Lasten sowie auf alle an der Immobilie bestehenden Rechte Dritter hinzuweisen;
  • dem Vermittler und interessierten Dritten die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen;
  • den Vermittler über jede Änderung im Zusammenhang mit der Immobilie zu informieren, einschließlich einer Änderung des Preises, der Rechtslage oder der Abschlussabsicht;
  • dem Vermittler die vereinbarte Vermittlungsprovision zu zahlen und ihm, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde, die bei der Ausführung des Auftrags entstandenen Zusatzkosten zu erstatten;
  • nach Treu und Glauben zu handeln und den Vermittler nicht zu umgehen, um die Zahlung der Provision zu vermeiden.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, wenn er arglistig gehandelt oder für das Geschäft wesentliche Angaben verschwiegen oder unrichtig gemacht hat.

6. Vermittlungsprovision

Der Anspruch des Vermittlers auf die Provision entsteht mit dem Abschluss des vermittelten Geschäfts bzw. mit der Unterzeichnung eines Vorvertrags, mit dem sich die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrags verpflichtet haben, sofern der Vermittlungsvertrag nichts anderes vorsieht.

Die Höhe der Provision wird im Vermittlungsvertrag innerhalb der in der Preisliste festgelegten Beträge vereinbart; die Preisliste ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Provision für die Vermittlung bei Kauf und Verkauf beträgt bis zu 3 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000,00 EUR je Auftraggeber.

Die Provision ist gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Vertrags oder Vorvertrags zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vermittler hat auch dann Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft mit einer Person geschlossen wird, die er dem Auftraggeber vermittelt hat, und der Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsvertrags erfolgt.

Ein Anspruch auf Erstattung der während der Vermittlung entstandenen Kosten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Alleinvermittlung

Mit einem Alleinvermittlungsvertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, für das vermittelte Geschäft keinen anderen Vermittler zu beauftragen. Dieser Vertrag bedarf der Schriftform, und der Vermittler muss den Auftraggeber ausdrücklich auf die Bedeutung und die rechtlichen Folgen dieser Bestimmung hinweisen.

Schließt der Auftraggeber während der Laufzeit eines Alleinvermittlungsvertrags das Geschäft über einen anderen Vermittler ab, ist er verpflichtet, dem Vermittler die vereinbarte Provision zu zahlen und ihm die während der Vermittlung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

8. Beendigung des Vertrags

Der Vermittlungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, durch Erfüllung, durch Vereinbarung der Parteien oder durch Kündigung.

Jede Partei kann den Vermittlungsvertrag vor Ablauf der Laufzeit kündigen, sofern die Kündigung nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Die Kündigung erfolgt schriftlich und bedarf keiner Begründung.

Der Auftraggeber hat dem Vermittler die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten, sofern ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftraggeber sie trägt.

9. Schutz personenbezogener Daten

Der Vermittler verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers in dem für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags erforderlichen Umfang und im Einklang mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Einzelheiten zu den Verarbeitungszwecken, den Rechtsgrundlagen, den Speicherfristen und den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung dargestellt.

10. Beschwerden und Streitbeilegung

Der Auftraggeber kann eine schriftliche Beschwerde über die Qualität der Leistung an die Anschrift des Sitzes des Vermittlers oder per E-Mail an [email protected] richten. Der Vermittler antwortet spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang schriftlich.

Etwaige Streitigkeiten werden die Parteien einvernehmlich beizulegen suchen. Ist eine Einigung nicht möglich, wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Split vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

Der Vermittler behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste zu ändern. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung; auf vor einer Änderung geschlossene Verträge finden die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Bedingungen Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Juli 2026.